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AGB


1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des „PC-Notdienst Hackstedt“ gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und dem sonstigen Geschäftsverkehr mit „PC-Notdienst Hackstedt“. Abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen eines Vertragspartners werden nicht anerkannt und gelten als zurückgewiesen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

2. Angebote / Preisänderungen

Angebote des „PC-Notdienst Hackstedt“ sind verbindlich für die Dauer von 14 Tagen seit Zugang des Angebotes. Die Annahme eines Angebotes nach Ablauf dieser Vierzehntagesfrist können zurückgewiesen werden und gelten im Zweifel als neues Angebot gegenüber „PC-Notdienst Hackstedt“. Ist der Vertragspartner des „PC-Notdienst Hackstedt“ Kaufmann, bestimmt sich der Inhalt des Vertrages in jedem Fall nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von „PC-Notdienst Hackstedt“, es sei denn dieser wird unverzüglich widersprochen. Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen von „PC-Notdienst Hackstedt“, die länger als einen Monat nach Vertragsabschluß erfolgen, ist „PC-Notdienst Hackstedt“ berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, wenn sich in der Zwischenzeit Herstellungs-, Bezugs-, Rohstoff-, Lohn- oder sonstige Kosten erhöht haben. Können sich die Vertragsparteien auf eine Preisanpassung nicht verständigen, ist jede Seite unter wechselseitigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt.

3. Zahlungsbedingungen / Verzug

Zahlungen an „PC-Notdienst Hackstedt“ sind fällig spätestens vierzehn Tage nach Zugang der Rechnung. Kleinaufträge bis 160,- €, Reparatur-, Wartungs- und Mietrechnungen sind zahlbar sofort rein netto; gleiches gilt bei sonstigen Dauerschuldverhältnissen. Schecks und Wechsel jeder Art werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Diskont-, Bank- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners von „PC-Notdienst Hackstedt“. Teillieferungen berechtigen den Vertragspartner des „PC-Notdienst Hackstedt“ nicht, fällig gestellte Zahlungen bis zur vollständigen Lieferung zurückzubehalten; im Zweifel ist dieser vorausleistungspflichtig. Eine Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von „PC-Notdienst Hackstedt“ ist nur möglich mit von „PC-Notdienst Hackstedt“ ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig titulierten Forderungen.

4. Lieferzeit / Teillieferung

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind Lieferzeitangaben von „PC-Notdienst Hackstedt“ unverbindlich. Teillieferungen durch „PC-Notdienst Hackstedt“ sind zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt / Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen von „PC-Notdienst Hackstedt“ ist der Geschäftssitz von „PC-Notdienst Hackstedt“. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Lieferungen von „PC-Notdienst Hackstedt“ bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Nebenforderungen Eigentum von „PC-Notdienst Hackstedt“. Die Weiterveräußerung oder sonstige Belastung, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, ist in Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung unzulässig. Etwaige Beeinträchtigungen des Rechts von „PC-Notdienst Hackstedt“, insbesondere Pfändungen, sind „PC-Notdienst Hackstedt“ umgehend schriftlich und vorab telefonisch anzuzeigen; dabei sind die zur Wahrung der Rechte von „PC-Notdienst Hackstedt“ notwendigen Auskünfte zu erteilen.

6. Gewährleistung / Schadensersatz

Bei berechtigten Mängelrügen hat „PC-Notdienst Hackstedt“ zunächst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungsversuche endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur, wenn „PC-Notdienst Hackstedt“ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder/und Bedienung durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs sowie Schäden durch Veränderung oder/und Verarbeitung sowie im Falle der Reparatur durch nicht von „PC-Notdienst Hackstedt“ autorisierte Stellen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Statt der Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann „PC-Notdienst Hackstedt“ eigene Gewährleistungsansprüche gegen Lieferer oder/und Hersteller an den Kunden abtreten. Mängelrügen sind unverzüglich und schriftlich gegenüber „PC-Notdienst Hackstedt“ vorzubringen. Der Kunde hat die Ware direkt bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Diese Klausel tritt nicht in Kraft wenn es sich um Dienstleistungen durch an den „PC-Notdienst Hackstedt“  angeschlossene Kooperationsunternehmen erbrachte Leistungen, handelt.

7. Reparatur- und Serviceleistungen

Die Leistung wird nach Wahl von „PC-Notdienst Hackstedt“ am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für unsere Leistungen gilt die jeweils gültige Preisliste. Die in der Preisliste festgelegte Anfahrtspauschale ist in jedem Fall und unabhängig vom Ergebnis zu entrichten. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten. Dasselbe gilt für Verpackungs- und Versandkosten. Fehlersuche ist Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand von „PC-Notdienst Hackstedt“ wird in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von „PC-Notdienst Hackstedt“ nicht zu vertreten ist. „PC-Notdienst Hackstedt“ kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn:
der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
 -ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
 -der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten
  ermöglicht hat;
 -der Auftrag storniert wurde und „PC-Notdienst Hackstedt“ bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und
  der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
 -die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von „PC-Notdienst Hackstedt“ zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn „PC-Notdienst Hackstedt“ wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der Instand zusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet „PC-Notdienst Hackstedt“, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von „PC-Notdienst Hackstedt“ beruhen. In diesem Fall leistet „PC-Notdienst Hackstedt“ nach ihrer Wahl Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ausgebaute oder/und ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über, es sei denn, sie werden dem Kunden belassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt „PC-Notdienst Hackstedt“ keine Haftung. Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung an den Kunden abgeholt, hat der Kunde ein angemessenes Lagergeld gemäß Rechnungslegung zu zahlen. Nach Ablauf von zwei Monaten entfällt jede Pflicht zu weiteren Aufbewahrung und auch jede Haftung für Beschädigung oder Untergang der Sache. Nach Ablauf der Zweimonatsfrist darf „PC-Notdienst Hackstedt“ die Sache zur Deckung eigener Forderungen oder Kosten gegen den Kunden freihändig veräußern, wobei ein etwaiger Mehrerlös dem Kunden zusteht. Ausgebaute Teile sind Sondermüll und im Zweifel von dem Kunden auf dessen Kosten zu entsorgen. Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Zeitliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei „PC-Notdienst Hackstedt“ zustande.

8. Probelieferung / Miete

Zur Erprobung oder in irgendeiner Weise leihweise gelieferte Gegenstände oder Software sowie Mietweise überlassene Waren verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.

9. Schulung und Beratung

Bei Schulungen durch „PC-Notdienst Hackstedt“ werden die Unterrichtsinhalte dem Stand der Technik entsprechend von „PC-Notdienst Hackstedt“ festgelegt. Einzelheiten werden in einem Schulungsvertrag verankert. Ansprüche gegen „PC-Notdienst Hackstedt“ wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, so berührt dies den Honoraranspruch von „PC-Notdienst Hackstedt“ nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Tritt der Kunde vor Durchführung der Beratung oder/und Schulung von dem Vertrag zurück, stehen „PC-Notdienst Hackstedt“  10 % der Netto- Vertragssumme, maximal jedoch 1.200,- € als pauschalierter Ersatzanspruch zu. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, das der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

10. Gerichtsstand

Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Vertragsparteien, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist der Gerichtsstand Vechta.

11. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Wir weisen darauf hin, das Ihre personenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

12. Schlussbestimmung

Sollte einer dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung am ehesten entspricht. Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Vechta im Januar 2004