|
|
AGB
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen des „PC-Notdienst Hackstedt“ gelten für sämtliche
Lieferungen, Leistungen und dem sonstigen Geschäftsverkehr mit „PC-Notdienst Hackstedt“. Abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen eines
Vertragspartners werden nicht anerkannt und gelten als zurückgewiesen,
sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Angebote / Preisänderungen
Angebote des „PC-Notdienst Hackstedt“ sind verbindlich für die Dauer von 14 Tagen seit Zugang des
Angebotes. Die Annahme eines Angebotes nach Ablauf dieser Vierzehntagesfrist
können zurückgewiesen werden und gelten im Zweifel als neues Angebot
gegenüber „PC-Notdienst Hackstedt“. Ist der Vertragspartner des „PC-Notdienst Hackstedt“
Kaufmann, bestimmt sich der Inhalt des Vertrages in jedem Fall nach der
schriftlichen Auftragsbestätigung von „PC-Notdienst Hackstedt“, es sei denn dieser
wird unverzüglich widersprochen. Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
von „PC-Notdienst Hackstedt“, die länger als einen Monat nach Vertragsabschluß
erfolgen, ist „PC-Notdienst Hackstedt“ berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu
verlangen, wenn sich in der Zwischenzeit Herstellungs-, Bezugs-, Rohstoff-,
Lohn- oder sonstige Kosten erhöht haben. Können sich die Vertragsparteien
auf eine Preisanpassung nicht verständigen, ist jede Seite unter
wechselseitigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt von
dem Vertrag berechtigt.
3. Zahlungsbedingungen / Verzug
Zahlungen an „PC-Notdienst Hackstedt“ sind fällig spätestens vierzehn Tage nach Zugang
der Rechnung. Kleinaufträge bis 160,- €, Reparatur-, Wartungs- und
Mietrechnungen sind zahlbar sofort rein netto; gleiches gilt bei sonstigen
Dauerschuldverhältnissen. Schecks und Wechsel jeder Art werden lediglich
erfüllungshalber angenommen. Diskont-, Bank- und Wechselspesen gehen zu
Lasten des Vertragspartners von „PC-Notdienst Hackstedt“. Teillieferungen berechtigen
den Vertragspartner des „PC-Notdienst Hackstedt“ nicht, fällig gestellte Zahlungen bis
zur vollständigen Lieferung zurückzubehalten; im Zweifel ist dieser
vorausleistungspflichtig. Eine Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von
„PC-Notdienst Hackstedt“ ist nur möglich mit von „PC-Notdienst Hackstedt“ ausdrücklich
anerkannten oder rechtskräftig titulierten Forderungen.
4. Lieferzeit / Teillieferung
Sofern nicht
ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind
Lieferzeitangaben von „PC-Notdienst Hackstedt“ unverbindlich. Teillieferungen durch
„PC-Notdienst Hackstedt“ sind zulässig.
5. Eigentumsvorbehalt / Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen von „PC-Notdienst Hackstedt“ ist der Geschäftssitz von
„PC-Notdienst Hackstedt“. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Lieferungen von „PC-Notdienst Hackstedt“ bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung einschließlich Nebenforderungen Eigentum von „PC-Notdienst Hackstedt“. Die
Weiterveräußerung oder sonstige Belastung, insbesondere Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, ist in Ermangelung einer
abweichenden schriftlichen Vereinbarung unzulässig. Etwaige
Beeinträchtigungen des Rechts von „PC-Notdienst Hackstedt“, insbesondere Pfändungen,
sind „PC-Notdienst Hackstedt“ umgehend schriftlich und vorab telefonisch anzuzeigen;
dabei sind die zur Wahrung der Rechte von „PC-Notdienst Hackstedt“ notwendigen
Auskünfte zu erteilen.
6. Gewährleistung / Schadensersatz
Bei berechtigten
Mängelrügen hat „PC-Notdienst Hackstedt“ zunächst das Recht zur mehrmaligen
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungsversuche
endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung
verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur, wenn „PC-Notdienst Hackstedt“
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Natürlicher Verschleiß,
Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder/und Bedienung durch den
Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs sowie Schäden durch
Veränderung oder/und Verarbeitung sowie im Falle der Reparatur durch nicht
von „PC-Notdienst Hackstedt“ autorisierte Stellen gehen in jedem Falle zu Lasten des
Kunden. Statt der Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann „PC-Notdienst Hackstedt“
eigene Gewährleistungsansprüche gegen Lieferer oder/und Hersteller an den
Kunden abtreten. Mängelrügen sind unverzüglich und schriftlich gegenüber
„PC-Notdienst Hackstedt“ vorzubringen. Der Kunde hat die Ware direkt bei Erhalt auf
offensichtliche Mängel zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die
§§ 377, 378 HGB unberührt. Für gebrauchte Ware gilt eine
Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Diese Klausel tritt nicht in Kraft wenn
es sich um Dienstleistungen durch an den „PC-Notdienst Hackstedt“ angeschlossene
Kooperationsunternehmen erbrachte Leistungen, handelt.
7. Reparatur- und Serviceleistungen
Die
Leistung wird nach Wahl von „PC-Notdienst Hackstedt“ am Ort der Aufstellung des
Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für unsere
Leistungen gilt die jeweils gültige Preisliste. Die in der Preisliste
festgelegte Anfahrtspauschale ist in jedem Fall und unabhängig vom Ergebnis
zu entrichten. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind,
sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu
erstatten. Dasselbe gilt für Verpackungs- und Versandkosten. Fehlersuche ist
Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand von „PC-Notdienst Hackstedt“ wird in Rechnung
gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann,
soweit dies auf einen Umstand beruht, der von „PC-Notdienst Hackstedt“ nicht zu
vertreten ist. „PC-Notdienst Hackstedt“ kann insoweit nur Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu
berechnen, wenn:
der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
-ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
-der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen
Zugang zu den Geräten
ermöglicht hat;
-der Auftrag storniert wurde und „PC-Notdienst Hackstedt“ bereits auf dem Weg zum
Kunden war oder/und
der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
-die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand
nicht einwandfrei gegeben sind.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten von „PC-Notdienst Hackstedt“ zurückführen lassen, so ist
der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber
hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, es sei denn „PC-Notdienst Hackstedt“ wird Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für
Beschädigungen oder Verlust der Instand zusetzenden oder zu überholenden
Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet „PC-Notdienst Hackstedt“,
sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von „PC-Notdienst Hackstedt“
beruhen. In diesem Fall leistet „PC-Notdienst Hackstedt“ nach ihrer Wahl
Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld. Der Ersatzanspruch ist in
jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Ausgebaute oder/und ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung
in unser Eigentum über, es sei denn, sie werden dem Kunden belassen. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und
seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für
Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt „PC-Notdienst Hackstedt“ keine Haftung.
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung an
den Kunden abgeholt, hat der Kunde ein angemessenes Lagergeld gemäß
Rechnungslegung zu zahlen. Nach Ablauf von zwei Monaten entfällt jede
Pflicht zu weiteren Aufbewahrung und auch jede Haftung für Beschädigung oder
Untergang der Sache. Nach Ablauf der Zweimonatsfrist darf „PC-Notdienst Hackstedt“ die
Sache zur Deckung eigener Forderungen oder Kosten gegen den Kunden
freihändig veräußern, wobei ein etwaiger Mehrerlös dem Kunden zusteht.
Ausgebaute Teile sind Sondermüll und im Zweifel von dem Kunden auf dessen
Kosten zu entsorgen. Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der
jeweils gültigen Zeitliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere
Vereinbarung getroffen wird. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung
kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei „PC-Notdienst Hackstedt“ zustande.
8. Probelieferung / Miete
Zur
Erprobung oder in irgendeiner Weise leihweise gelieferte Gegenstände oder
Software sowie Mietweise überlassene Waren verbleiben bei dem Kunden auf
dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen
Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden
zu versichern.
9. Schulung und Beratung
Bei
Schulungen durch „PC-Notdienst Hackstedt“ werden die Unterrichtsinhalte dem Stand der
Technik entsprechend von „PC-Notdienst Hackstedt“ festgelegt. Einzelheiten werden in
einem Schulungsvertrag verankert. Ansprüche gegen „PC-Notdienst Hackstedt“ wegen
Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der
Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und
wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an
einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein
Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt
ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen
fern, so berührt dies den Honoraranspruch von „PC-Notdienst Hackstedt“ nicht; das
Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Tritt der Kunde vor
Durchführung der Beratung oder/und Schulung von dem Vertrag zurück, stehen
„PC-Notdienst Hackstedt“ 10 % der Netto- Vertragssumme, maximal jedoch 1.200,- €
als pauschalierter Ersatzanspruch zu. Erfolgt der Rücktritt während der
Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, das der
erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert
abgerechnet wird.
10. Gerichtsstand
Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Vertragsparteien, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist der Gerichtsstand Vechta.
11. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Wir weisen darauf
hin, das Ihre personenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, um einen
ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG
setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der
personenbezogenen Daten in Kenntnis.
12. Schlussbestimmung
Sollte
einer dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, tritt an deren Stelle
diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung
am ehesten entspricht. Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vechta im Januar 2004
|